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rechtliche Vorabinformationen

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Erwerb von Waffen, Munition, Pulver

Erwerbscheinpflichtige Waffen und Munition werden nur geliefert gegen Vorlage von gültigen Dokumenten: z. B. Jagdschein im Original oder auch als amtliche Bestätigung oder amtlich bestätigte Fotokopien aller beschrifteten Seiten (Fax darf nicht anerkannt werden), Waffenbesitzkarte, Munitions-Erwerbschein oder Sondergenehmigung, jeweils im Original. Des weiteren werden die Personen- und die WBK ID benötigt, auch von Jägern.

Erwerbscheinfreie Artikel, z.B. Salutwaffen, Luftdruckwaffen bis zu 7,5 Joule, einläufige Schwarzpulver-Einzellader, Säbel, Bajonette usw. liefern wir nur gegen Vorlage einer amtlichen Original-Urkunde oder auch gegen Vorlage einer amtlichen Bestätigung, dass der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Pulver kann nur gegen Vorlage des Original-Sprengstoff-Erlaubnisscheines nach §27 SprengG in unserem Ladengeschäft erworben werden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf das Waffengesetz.